Kulturpreis der Stadt Hallein 2023

Im Jahr 2023 wird der Kulturpreis der Stadt Hallein für das Jahr 2022/23 vergeben. Zum „Kulturpreis der Stadt Hallein“ können physische oder juristische Personen nominiert werden. Der ordentliche Wohnsitz bzw. der Sitz der juristischen Person in der Stadt Hallein sind keine Kriterien für die Nominierung. Das Nominierungsrecht steht prinzipiell allen Halleiner:innen zu.

Die Kriterien für die Nominierungen lt. den Statuten lauten:

Ziel des Kulturpreises ist die „Würdigung …

… eines langen und engagierten Einsatzes für das kulturelle Leben der Stadt Hallein; (und/oder)

… der intensiven und lang andauernden, künstlerischen Auseinandersetzung mit der Stadt Hallein; (und/oder)

… des künstlerischen Schaff ens in Hallein ansässiger Künsterl:innen; und/oder

… der Bewahrung und Entwicklung traditioneller Kultur.“

Auf Vorschlag eines eigens dafür bestellten Kuratoriums entscheidet die Gemeindevertretung in vertraulicher Sitzung über die Preisvergabe.

Die Stadtgemeinde Hallein bittet darum, Nominierungen inklusive einer entsprechenden Begründung für den Kulturpreis 2022/23 bis spätestens 05. Februar 2023 an folgende Adresse zu schicken:

Stadtgemeinde Hallein

z.Hd. Eszter Fürjesi – Kulturbüo

Schöndorferplatz 14

5400 Hallein

oder per E-Mail an: e.fuerjesi@hallein.gv.at

Basis: Statuten des Förderpreis der

Stadt Hallein für junge Kunst und Kulturpreis

der Stadt Hallein, Kulturausschuss,

Aktenzahl: 10/140-12/24-2010

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